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Begutachtung der Pflegebedürftigkeit

Auf Hilfe bei der Pflege angewiesen zu sein ist für alle Beteiligten eine Herausforderung, vor allem für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen. Durch die Leistungen der Pflegeversicherung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine Unterstützung in ihrem täglichen Leben erhalten.

Terminabsage oder Rückfragen

Die Pflegebegutachtungen finden in aller Regel im Rahmen einer persönlichen Begutachtung im Hausbesuch oder der persönlichen Begutachtung durch ein Telefoninterview statt.

Für Rückfragen oder bei einer Terminänderung erreichen Sie die Pflegezentrale telefonisch montags bis freitags von 7.30 bis 17.30 Uhr unter der Telefonnummer 0211 1382-200.

Möchten Sie Ihren Termin absagen? Bitte nutzen Sie schnell und einfach unser Absageformular.

 

Online-Fragebogen bei Höherstufungsanträgen

Falls Sie einen höheren Pflegegrad beantragt haben, können Sie zur Vorbereitung der Begutachtung uns vorab Informationen über einen Online-Fragebogen senden. Bitte beachten Sie, dass Sie vorher einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben müssen.

Den Fragebogen für Kinder finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden Fragen und Antworten.

Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst

Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. Der Maßstab für die Begutachtung ist der Grad der Selbstständigkeit des Menschen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie selbstständig der Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Dazu werden seine Fähigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen begutachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit geht es zentral um die Frage: Was kann der Mensch noch allein und wobei benötigt er Unterstützung?

Die wesentlichen Informationen zum Begutachtungsverfahren haben wir für Sie zusammengestellt.