Versicherte haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, wenn sie besonders aufwendige medizinische Behandlungspflege benötigen. Das trifft zum Beispiel auf Patientinnen und Patienten zu, die künstlich beatmet werden müssen. Durch entsprechende Beatmungsgeräte ist es inzwischen möglich, die Betroffenen außerhalb eines Krankenhauses zu versorgen. Dieser Fortschritt trägt dazu bei, dass die Betroffenen im eigenen Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung leben können.
Eine spezialisierte Pflegefachkraft muss dabei ständig anwesend oder einsatzbereit sein, weil es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen könnte, die eine sofortige Intervention erfordern.
Die Pflegefachkraft begleitet die Patientin oder den Patienten rund um die Uhr und kann beispielsweise eingreifen, wenn die Trachealkanüle verstopft ist. Die außerklinische Intensivpflege setzt eine ärztliche Verordnung voraus.