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Der Medizinische Dienst achtet auf Qualität

Ob Hörgerät, orthopädische Schuhe oder ein Gerät zur Sauerstofftherapie: Hilfsmittel können kranken oder behinderten Menschen das Leben deutlich leichter machen. Aber welches Hilfsmittel ist das richtige? Und ist es auch korrekt angepasst? Zu diesen Fragen können die Krankenkassen die Hilfsmittelexpertinnen und -experten des Medizinischen Dienstes Nordrhein zu Rate ziehen.

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind technische Hilfen für behinderte, kranke oder pflegebedürftige Menschen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sollen sie den Erfolg einer Behandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine vorübergehende oder dauerhafte Funktionseinschränkung ausgleichen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Ein Hilfsmittel kann also zum Beispiel ein Rollator oder Rollstuhl sein, aber auch ein Kompressionsstrumpf oder eine Insulinpumpe.

Hilfsmittel werden in der Regel von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet, damit die Krankenkasse die Kosten übernehmen kann. Auf dem Rezept sollte das benötigte Hilfsmittel mit allen erforderlichen Zurüstungen möglichst genau bezeichnet sein. Hilfreich ist eine Begründung für die medizinischen Notwendigkeit dieser Hilfsmittelversorgung.

Warum prüft der Medizinische Dienst meinen Antrag auf ein Hilfsmittel?

Bevor sie ein Hilfsmittel bewilligen, können die Krankenkassen den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung beauftragen. Das geschieht vor allem dann, wenn es um eine besonders komplexe oder aufwendige Versorgung geht.

Gerade bei komplexen Hilfsmittelverordnungen, wie zum Beispiel einer Arm- oder Beinprothese, lädt der Medizinische Dienst Nordrhein die Betroffenen in eines seiner Beratungs- und Begutachtungszentren (BBZ) ein. Falls nötig, besuchen die Gutachterinnen und Gutachter die Versicherten auch zu Hause. Bei der Untersuchung schauen die Expertinnen und Experten, wie stark und in welchem Umfang die krankheitsbedingten Einschränkungen die Person im Alltag beeinträchtigen. Ziel der sozialmedizinischen Beratung ist eine angemessene und qualitativ gute Hilfsmittelversorgung, die die individuellen Lebensumstände berücksichtigt.

Dafür untersuchen eine Ärztin oder ein Arzt die Betroffenen genau. Bei Bedarf überprüfen eine Orthopädiemechanikerin oder ein Orthopädiemechaniker die technische Seite der beantragten Versorgung, etwa bei der Frage nach einem geeigneten Rollstuhl. Die Krankenkasse erhält dann zwei detaillierte Gutachten: ein sozialmedizinisches, das beispielsweise die medizinische Notwendigkeit eines bestimmten Hilfsmittels beurteilt, und ein orthopädietechnisches, das konkrete Vorschläge für die technische Ausstattung dieses Hilfsmittels enthält und gegebenenfalls Alternativen zum beantragten Modell benennt. 

Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst

ZI Film Hilfsmittelbegutachtung

Zum Herunterladen (MP4 15 MB, Länge 2 Minuten 25 Sekunden):
Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst

Hier finden Sie den Film mit Audiodeskription (MP4 24 MB, Länge 8 Minuten 7 Sekunden):
Die Hilfsmittelbegutachtung beim Medizinischen Dienst (Film mit Audiodeskription)