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Medizinischer Dienst Nordrhein unterstützt "Pflegewegweiser NRW"

In den kommenden Monaten verteilen Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes Nordrhein den Flyer "Pflegewegweiser NRW" mit Informationen zur Pflegeberatung während ihrer Hausbesuche. Das gleichnamige Projekt der Verbraucherzentrale NRW, des Gesundheitsministerium NRW und der Landespflegekassen unterstützt Ratsuchende und deren Angehörigen bei der Suche nach Informationen rund um das Thema Pflege.

Rund 350.000 Pflegebegutachtungen führen die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Nordrhein im Jahr durch, zumeist bei den pflegebedürftigen Menschen zu Hause oder im Heim. Dabei beraten sie auch die Betroffenen und ihre Angehörigen mit Blick auf ihre Pflegesituation. Wie wichtig diese Beratung gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit ist, zeigen auch die Ergebnisse der Versichertenbefragung des Medizinischen Dienstes Dort wird steht der Wunsch nach mehr Beratung an erster Stelle. Daher unterstützt der Medizinische Dienst Nordrhein das Projekt "Pflegewegweiser NRW".

In den kommenden Monaten verteilen die Gutachterinnen und Gutachter während ihrer Hausbesuche einen Flyer mit Informationen zur Pflegeberatung. Das Projekt versteht sich als Kompass, der Ratsuchende und pflegende Angehörige an die richtige Anlaufstelle lotsen möchte. Über eine Hotline und eine Internetseite können Antworten auf Fragen rund um Pflege gefunden werden.

Bereits im vergangenen Jahr unterstützte der Medizinische Dienst das Projekt mit sehr guter Resonanz.  Zusammen mit den Hinweisen der Pflegeexperten des Medizinischen Dienstes Nordrhein erhalten die Versicherten mit dem Infoflyer schnell und unbürokratisch Unterstützung für ihren Alltag.

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Um zu prüfen, ob Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, kommen Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Nordrhein zumeist persönlich zu den Pflegebedürftigen nach Hause oder ins Heim. Bei diesem Hausbesuch stellen die Gutachterinnen und Gutachter fest, wie selbstständig die Menschen ihren Alltag gestalten können und wobei sie Hilfe benötigen. Im Auftrag der Kasse erstellen Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes daraufhin ein Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Das Gutachten ist Grundlage für die Leistungen der Pflegekasse.

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Bildnachweis: Pflegewegweiser NRW

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