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Hilfsmittel – Versicherte gut versorgen

Eine erfolgreiche Hilfsmittelversorgung ist Teamwork: Wie gut ein Hilfsmittel einer Patientin oder einem Patienten im Alltag hilft, hängt nicht zuletzt davon ab, ob die verordnende Ärztinnen und Ärzte, die Leistungserbringer, die Kranken- oder Pflegekasse und der Medizinische Dienst Nordrhein Hand in Hand arbeiten.

Tipp für die Praxis

Eine Hilfsmittelverordnung sollte möglichst präzise darstellen, welches Krankheitsbild vorliegt, welches Versorgungsziel angestrebt wird und welches Hilfsmittel mit welchen Zurüstungen genau benötigt wird.


Ein Beispiel: Bei der Verordnung eines Rollstuhls lässt die Diagnose "Zustand nach Apoplex" viele Fragen offen. Eine präzise Indikationsbeschreibung, etwa "Zustand nach Apoplex, aktuell rechtsseitig spastisch gelähmt, Einsteifung rechtes Knie und keine Rumpfstabilität", erleichert die Auswahl eines geeigneten Hilfsmittels sehr.

Eine gute Orientierungshilfe bietet das fortlaufend aktualisierte Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen.