Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie
Zum Schutz von Versicherten treten besondere Regelungen in Kraft. Diese Maßnahmen sowie häufige Fragen und Antworten zur Corona-Pandemie sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Pflege-Einzelfallbegutachtungen
Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Pflegebegutachtung zunächst bis zum 28. Februar 2021 nur per Telefoninterview stattfinden. Hierzu führen eine Gutachterin oder ein Gutachter mit dem Pflegebedürftigen oder einer Pflegeperson ein strukturiertes Telefongespräch durch. Zur Vorbereitung des Gesprächs erhalten die Versicherten vorab einen Fragebogen zur Selbstauskunft. Mehr Informationen finden Sie hier.

Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen
Aufgrund der hohen Corona-Fallzahlen werden die Regel- und Wiederholungsprüfungen zunächst bis zum 28. Februar 2021 verschoben. Anlassprüfungen können zu jedem Zeitpunkt stattfinden. Dafür gilt ein strenges Hygieneschutzkonzept.

Körperliche Untersuchungen
Körperliche Untersuchungen finden zurzeit nur in zwingend notwendigen Fällen statt. Grundsätzlich gelten dafür strenge Hygienevorschriften. Vor einer Untersuchung wird zudem per Telefon mit den Versicherten geklärt, ob ein erhöhtes Risiko auf eine Corona-Erkrankung vorliegt.

Krankenhausfallprüfungen
Um die Krankenhäuser auch in Bezug auf die Fallprüfungen zu entlasten, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Quote der Fallprüfungen für das Jahr 2020 von 12,5 auf 5 Prozent zu senken. Zudem werden die Strukturprüfungen um ein Jahr auf 2021 verschoben.

Fortbildungen und Veranstaltungen
Zurzeit finden im MDK Nordrhein keine Veranstaltungen oder Präsenz-Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen statt. Die Veranstaltungen werden nach Möglichkeit nachgeholt. Kassenschulungen finden online statt.

Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zur Corona-Pandemie und den damit verbundenen Regelungen für die Arbeit des MDK Nordrhein.
Wie werden Pflegebedürftige begutachtet?
Aufgrund der sehr schnell ansteigenden Infektionszahlen in vielen Regionen Deutschlands hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Landesregierungen weitreichende kontaktreduzierende Maßnahmen beschlossen. Das Ziel ist, die Infektionszahlen zu senken, um die zweite Pandemiewelle einzudämmen. Aufgrund dessen finden bis zum 28. Februar 2021 keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrads statt. Stattdessen erfolgt die Pflegebegutachtung auf Basis der vorliegenden Unterlagen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit dem Pflegebedürftigen und den Bezugspflegepersonen. Dadurch sind sowohl der Infektionsschutz der besonders gefährdeten Pflegebedürftigen als auch ein zeitnaher Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung und die damit verbundene Versorgung sichergestellt.
Sobald die persönlichen Hausbesuche wieder möglich sind, werden diese zum Schutz der Versicherten und der Gutachterinnen und Gutachter unter strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen erfolgen.
Wie sehen die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aus?
Die Gutachterinnen und Gutachter klären vor dem Hausbesuch ab, ob ein besonderes Risiko vorliegt. Sie halten beim Hausbesuch Abstand, verwenden eine medizinische Gesichtsmaske und setzen regelmäßiges Händewaschen und Desinfektion um. Außerdem wird auf das Lüften geachtet. Je nachdem, welche individuelle Situation vorliegt, sind weitere Maßnahmen umzusetzen ─ zum Beispiel die Verwendung einer FFP2-Maske. Die MDK-Gemeinschaft hat ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet, in dem die Maßnahmen im Einzelnen dargestellt sind.
Dieses ist auf www.mds-ev.de und www.mdk.de abrufbar.
Was gilt für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen?
Während der Kontaktbeschränkungen finden keine Regel- und Wiederholungsprüfungen in den ambulanten Pflegediensten sowie teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen statt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 28. Februar 2021. Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden sind jederzeit möglich. Dabei gelten besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die von den Medizinischen Diensten entsprechend dem Hygienekonzept der MDK-Gemeinschaft umgesetzt werden.