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Das Kompetenz Centrum Onkologie (KCO) ist beim MDK Nordrhein beheimatet und ein unabhängiger bundesweit tätiger Gutachterdienst.
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Forum informiert im Zusammenhang mit der MDK-Arbeit in redaktionellen Beiträ-
gen über aktuelle Themen aus der Kranken- und Pflege-
versicherung sowie der Gesundheitspoli-
tik. Auf der Internet-
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Gemeinschaft können Sie die Inhalte aller Ausgaben ab 1/2004 einsehen.
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Ein weiteres Hauptaufgabengebiet des MDK im Bereich der Pflegeversicherung ist die Durchführung von Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Hier erfolgt eine externe Überprüfung des internen Qualitätssicherungssystems der Pflegeeinrichtungen. Diese Prüfungen dienen einer kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Qualität der Pflege in Deutschland.
Eine Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen erfolgt auf der Grundlage der als allgemein verbindlich anerkannten "Grundsätze und Maßstäbe der Spitzenverbände", die zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen (als Kostenträger), der Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (als Leistungserbringer) und der MDK-Gemeinschaft der Gutachter vereinbart und vom Bundesministerium für Gesundheit legitimiert wurden.
Für Regelprüfungen liegt uns ein Generalauftrag der Landesverbände der Kostenträger vor. Die Stichproben werden von uns nach dem Zufallsprinzip gezogen.
Anlassbegutachtungen werden nur nach einem gezielten Auftrag der Pflegekassen durchgeführt.
Den Prüfungen sind Qualitätsrichtlinien vorgegeben mit einem verbindlichen Prüfkatalog, der allgemein bekannt ist. Die Prüfmaßstäbe sind zwischen den Pflegeeinrichtungen als Leistungserbringern und den Pflegekassen als Kostenträgern vereinbart und als verbindlich anerkannt worden. Sie sollen zur Sicherung von allgemeinen Qualitätsstandards beitragen.
Der MDK ist in seiner Begutachtung an diese von allen Beteiligten vorgegebenen und anerkannten Prüfkatalog gebunden - anders als die "Heimaufsicht", die bei Kreisen und kreisfreien Städten als Prüforganisation tätig ist.
Bei der Begutachtung der Pflegequalität in stationären Pflegeeinrichtungen prüft er die Umsetzung der Qualitätsstandards, die von den ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen als Leistungserbringern und den Pflegekassen als Kostenträgern als allgemein verbindlich anerkannt wurden. Es geht hier um die Begutachtung der Ergebnisqualität, das bedeutet: wie wird der Pflegebedürftige tatsächlich gepflegt, wie wird auf seine individuellen Bedürfnisse hier eingegangen, welche Konsequenzen werden aus den bei ihm erkannten Bedürfnissen gezogen.
Durch das neue Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 01.07.2008 werden Teile der Prüfberichte, die nach Qualitätsprüfungen erstellt werden, in laienverständlicher Form im Internet veröffentlicht, um so im Sinne des Verbraucherschutzes den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Informationen über die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu geben.
Nach den so genannten Transparenzvereinbarungen, die ebenfalls zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern als Kompromiss Ende 2008 verabschiedet und vom Gesetzgeber im Sommer 2009 als allgemein verbindlich erklärt wurden, setzt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die neue Prüfanleitung zur Qualitätsprüfung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen seit dem 01.07.2009 um.
Im Bereich des MDK Nordrhein sind bis jetzt mehr als 420 stationäre und 90 ambulante Pflegeeinrichtungen überprüft worden. Die Veröffentlichung der ersten Prüfergebnissen und Pflegenoten erfolgt nach Information der Landesverbände der Pflegekassen ab Anfang Dezember 2009.
Seit Ende Oktober 2009 werden die Prüfberichte aller MDK Deutschlands von der zentralen Datenerfassungsstelle entgegengenommen und die Ergebnisse den Pflegeeinrichtungen mitgeteilt. Nach Kenntnis ihres Prüfberichtes haben die Einrichtungen dann eine Einspruchsfrist von vier Wochen, bevor die Prüfnoten im Internet veröffentlicht werden dürfen.
Die Prüfergebnisse müssen -bundesweit veröffentlicht- für jeden Interessierten im Internet, aber auch in der geprüften Pflegeeinrichtung zugänglich sein. Auf den Internetseiten der eigenen Pflegekasse (oder bei der Pflegekasse selbst) kann man sich über den Ort der Veröffentlichung und den entsprechenden Link informieren.
Die Landesverbände der Pflegekassen haben im Dezember 2009 mit der Veröffentlichung begonnen und in der Presse ihre Portale vorgestellt, in denen die Prüfergebnisse abrufbar sind:
www.aok-gesundheitsnavi.de
www.bkk-pflege.de/Paula/
www.pflegelotse.de
www.Der-Pflegekompass.de
Insgesamt stellen die Transparenzvereinbarungen einen großen Fortschritt dar. Denn im Sinne des Verbraucherschutzes wird die Qualität von Pflegeleistungen für jeden Pflegebedürftigen und auch für seine Angehörigen jetzt vergleichbar und beurteilbar.
Erste Ergebnisse:
Bisher wurden im Wesentlichen stationäre Einrichtungen geprüft. Die meisten der ca. 420 bislang von uns im Bereich Nordrhein geprüften stationären Einrichtungen haben zufrieden stellende Ergebnisse erzielt mit den Prüfnoten sehr gut bis befriedigend, aber es gab auch die Noten ausreichend und mangelhaft.
Ca. 6 % der überprüften Einrichtungen erhielten im Bereich Pflege und medizinische Versorgung die Note mangelhaft.
Bei den ersten 90 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen des MDK Nordrhein erreichte nach internen Berechnungen der größte Teil der Einrichtungen die Gesamtnote sehr gut bis befriedigend. Aber es bildete sich auch hier das gesamte Notenspektrum bis hin zu ausreichend und mangelhaft ab.
Da es sich um einen zu geringen Stichprobenumfang mit nur 90 Prüfungen handelt, kann man aus diesen ersten Ergebnissen noch keine richtungweisenden Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit aller ambulanten Pflegeeinrichtungen ziehen und Hochrechnungen anstellen.
Die jetzt bundesweit in unterschiedlichen Regionen veröffentlichten ersten Prüfergebnisse im ambulanten Bereich lassen sich aus unserer Sicht noch nicht miteinander vergleichen und zu einem Ergebnistrend zusammenfassen, da sie alle auf einem zu geringen Probenumfang beruhen. Zudem liegen ihnen unterschiedliche Auswahlkriterien zugrunde, die bei der jetzigen Bewertung und Diskussion nicht differenziert werden.
Teilweise wurden (wie beim MDK Nordrhein) nur Regelprüfungen im Rahmen einer Stichprobenauswahl durchgeführt, in anderen Regionen dagegen verstärkt Anlassprüfungen, die aus Mangelmeldungen heraus gezielt veranlasst waren und als selektierte Auswahl das Gesamtergebnis vorläufig negativ färben.
Die jetzt vorgestellten und diskutierten Ergebnisse im ambulanten Bereich sprechen aus unserer Sicht zunächst nicht gegen das Instrumentarium der Transparenzprüfungen. Auch hier ist eine sorgfältige Beobachtung erforderlich, um ggf. Korrekturen in entsprechenden Gremien zu veranlassen.
Die Notenberechnung erfolgt nach einem allgemein verbindlichen Verfahren.
Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zum Ablauf und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK sowie die vom GKV-Spitzenverband erstellte, offizielle und verbindliche Beschreibung des Verfahrens der Notenberechnung zu den Pflege-Transparenz-Vereinbarungen.