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Düsseldorf, 15. Dezember 2009
Im Bereich des MDK Nordrhein sind bis jetzt mehr als 360 stationäre und 60 ambulante Pflegeeinrichtungen überprüft worden. Die Landesverbände der Pflegekassen haben in der Presse ihre Portale vorgestellt, in denen die Prüfergebnisse seit Anfang Dezember 2009 abrufbar sind.
Seit Ende Oktober werden die Prüfergebnisse des MDK von der zentralen Datenerfassungsstelle entgegengenommen und den Pflegeeinrichtungen mitgeteilt. Nach Kenntnis ihres Prüfberichtes haben die Einrichtungen dann eine Einspruchsfrist von vier Wochen, bevor die Prüfnoten veröffentlicht werden dürfen.
Diese Prüfergebnisse müssen bundesweit veröffentlicht werden und für jeden Interessierten im Internet, aber auch in der geprüften Pflegeeinrichtung zugänglich sein. Auf den Internetseiten der eigenen Pflegekasse (oder bei der Pflegekasse selbst) kann man sich über den Ort der Veröffentlichung und den entsprechenden Link informieren.
Die Landesverbände der Pflegekassen haben in der Presse ihre Portale vorgestellt, in denen die Prüfergebnisse ab Dezember 2009 einsehbar sind:
http://www.aok-gesundheitsnavi.de/
http://www.bkk-pflege.de/Paula/
http://www.pflegelotse.de/
http://www.der-pflegekompass.de/
Die Transparenzvereinbarungen stellen einen großen Fortschritt dar. Im Sinne des Verbraucherschutzes wird die Qualität von Pflegeleistungen für jeden Pflegebedürftigen und auch für seine Angehörigen jetzt vergleichbar und beurteilbar.
Bisher wurden im Wesentlichen stationäre Einrichtungen geprüft. Die meisten der ca. 360 bislang von uns geprüften stationären Einrichtungen haben zufrieden stellende Ergebnisse erzielt mit den Prüfnoten sehr gut bis befriedigend, aber es gab auch die Noten ausreichend und mangelhaft.
Ca. 6 % der überprüften Einrichtungen erhielten im Bereich Pflege und medizinische Versorgung die Note mangelhaft.
Bei den ersten 60 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen des MDK Nordrhein erreichte nach internen Berechnungen der größte Teil der Einrichtungen die Gesamtnote sehr gut bis befriedigend. Aber es bildete sich auch hier das gesamte Notenspektrum bis hin zu ausreichend und mangelhaft ab.
Da es sich um einen zu geringen Stichprobenumfang mit nur 60 Prüfungen handelt, kann man aus diesen ersten Ergebnissen noch keine richtungweisenden Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit aller ambulanten Pflegeeinrichtungen ziehen und Hochrechnungen anstellen.
Die jetzt bundesweit in unterschiedlichen Regionen veröffentlichten ersten Prüfergebnisse im ambulanten Bereich lassen sich aus unserer Sicht noch nicht miteinander vergleichen und zu einem Ergebnistrend zusammenfassen, da sie alle auf einem zu geringen Probenumfang beruhen. Zudem liegen ihnen unterschiedliche Auswahlkriterien zugrunde, die bei der jetzigen Bewertung und Diskussion nicht differenziert werden. Teilweise wurden (wie beim MDK Nordrhein) nur Regelprüfungen im Rahmen einer Stichprobenauswahl durchgeführt, in anderen Regionen dagegen verstärkt Anlassprüfungen, die aus Mangelmeldungen heraus gezielt veranlasst waren und als selektierte Auswahl das Gesamtergebnis vorläufig negativ färben.
Die jetzt vorgestellten und diskutierten Ergebnisse im ambulanten Bereich sprechen aus unserer Sicht zunächst nicht gegen das Instrumentarium der Transparenzprüfungen. Auch hier ist eine sorgfältige Beobachtung erforderlich, um ggf. Korrekturen in entsprechenden Gremien zu veranlassen.
Die Notenberechnung erfolgt nach einem allgemein verbindlichen Verfahren.
Unten finden Sie Informationen zum Ablauf und Inhalt einer Qualitätsprüfung durch den MDK sowie die vom GKV-Spitzenverband erstellte, offizielle und verbindliche Beschreibung des Verfahrens der Notenberechnung zu den Pflege-Transparenzvereinbarungen.
Pressekontakt:
Dr. med. Angelika Fiedler
Referentin für Information und Kommunikation
MDK Nordrhein
Referat Qualitätsmanagement, Wissensmanagement, Kommunikation
Bismarckstr. 43
40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 1382-196
Fax: (0211) 1382 88-1196
E-Mail: afiedler@mdk-nordrhein.de