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Düsseldorf, 19. November 2009
Die nach dem neuen Prüfmodus und unter Berücksichtigung der Transparenzkriterien durchgeführten Qualitätsprüfungen sind gut geeignet, die Pflegequalität in einer Einrichtung realistisch abzubilden.
Defizite in der Pflege, der medizinischen Versorgung und der Betreuung der Pflegebedürftigen insgesamt werden deutlich und lassen sich nicht, wie von Kritikern oft behauptet wird, leicht durch eine gute Dokumentation oder andere Faktoren verschleiern.
Das neue, seit dem 01.07.2009 gültige Prüfschema mit Vergabe von Prüfnoten stellt daher auch im Sinne des Verbraucherschutzes ein sinnvolles und brauchbares Instrument zur Abbildung und Vergleichbarkeit von der Pflegequalität dar. In den bisher von uns im Bereich Nordrhein durchgeführten Untersuchungen spiegelt sich das gesamte Spektrum an Prüfnoten wider. Die meisten Einrichtungen hatten zufrieden stellende Prüfergebnisse mit den Noten befriedigend bis sehr gut, aber es gab auch die Noten ausreichend und mangelhaft.
Eine starke Diskrepanz zwischen gutem Transparenzergebnis einerseits, tatsächlich aber schlechter Pflegequalität andererseits, können wir nach den bislang ca. 350 durchgeführten Prüfungen in stationären Einrichtungen nicht bestätigen.
„Schlechte Pflegequalität spiegelt sich nach unseren Ergebnissen auch in schlechten Prüfnoten wider. Die vorliegenden Ergebnisse werden jedoch sorgfältig beobachtet; falls Korrekturen im Prüfmodus erforderlich werden sollten, werden diese von uns veranlasst und eingeleitet“, betont Wolfgang Machnik, der Geschäftsführer des MDK Nordrhein.
Mit der Veröffentlichung von Prüfergebnissen im Internet ist allerdings frühestens Anfang Dezember 2009 zu rechnen, da die Prüfberichte ab Oktober von der zentralen Datenerfassungsstelle entgegengenommen wurden und die Pflegeeinrichtungen nach Kenntnis ihres Prüfberichtes noch eine Einspruchsfrist von vier Wochen haben. Die Prüfergebnisse müssen dann bundesweit veröffentlicht werden und für jeden Interessierten im Internet, aber auch in der geprüften Pflegeeinrichtung zugänglich sein.
Am besten informiert man sich auf den Internetseiten der eigenen Pflegekasse (oder bei der Pflegekasse selbst) über den Ort der Veröffentlichung und den entsprechenden Link.
Hintergründe zur Qualitätsprüfung im Rhein-Sieg-Kreis: Hier hatte die Heimaufsicht bereits erste Hinweise für medikamentöse Versorgungsprobleme in der relativ neuen Einrichtung und nach § 19 WTG (Wohn- und Teilhabegesetz, früher Heimgesetz) den MDK Nordrhein beauftragt, die Prüfung der Ergebnisqualität in dieser Einrichtung durchzuführen. Bei der Prüfung wurde unsererseits dann eine Gefährdung der Bewohner durch eine nicht adäquate medikamentöse Versorgung, die ärztlicherseits angeordnet war, festgestellt.
Nach der ganztägigen Qualitätsprüfung durch drei erfahrene MDK-Gutachter wurden die Ergebnisse der Heimaufsicht mitgeteilt und auch der Einrichtung kommuniziert.
Da sich die Versorgungsstrukturen im Seniorenzentrum im Laufe des Tages und insbesondere auch in den Nachmittagsstunden trotz vieler Gespräche nicht verbessern ließen, gab es für die Heimaufsicht keine andere Möglichkeit, als die Einrichtung noch am Abend zu schließen, um mögliche gesundheitliche Probleme der Bewohner, die aufgrund unzureichender medikamentöser Versorgung nicht auszuschließen waren, zu vermeiden.
Diese Maßnahme der Schließung zeigt, dass bei Qualitätsprüfungen der tatsächliche Pflegezustand und Stand der medizinischen Versorgung in einer Pflegeeinrichtung sehr klar festgestellt wird und bei Handlungsbedarf auch konkrete, schnelle Maßnahmen resultieren bis hin zur Schließung, auch wenn dies glücklicherweise nur sehr selten erforderlich wird.
Pressekontakt:
Dr. med. Angelika Fiedler
Referentin für Information und Kommunikation des MDK Nordrhein
Bismarckstr. 43
40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 1382-196
Fax: (0211) 1382 88 - 1196
E-Mail: afiedler@mdk-nordrhein.de
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