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Prüfung der Pflegeeinrichtungen nach neuer Prüfanleitung und Vergabe von Pflegenoten

Düsseldorf, 26. Oktober 2009

Der Startschuss für die Umsetzung der neuen Prüfanleitung mit Veröffentlichung von Prüfergebnissen und Vergabe von Pflegenoten ist am 01. Juli 2009 gefallen. Die ersten Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung wurden nach diesem neuen Schema auch ab dem 01.Juli 2009 durchgeführt.

Mit der Veröffentlichung von Prüfergebnissen im Internet ist allerdings frühestens Anfang Dezember 2009 zu rechnen, da die Prüfberichte ab Oktober von der zentralen Datenerfassungsstelle entgegengenommen wurden und die Pflegeeinrichtungen nach Kenntnis ihres Prüfberichtes noch eine Einspruchsfrist von vier Wochen haben. Die Prüfergebnisse müssen dann bundesweit veröffentlicht werden und für jeden Interessierten im Internet, aber auch in der geprüften Pflegeeinrichtung zugänglich sein.
Am besten informiert man sich auf den Internetseiten der eigenen Pflegekasse (oder bei der Pflegekasse selbst) über den Ort der Veröffentlichung und den entsprechenden Link.

Die Transparenzvereinbarungen stellen einen großen Fortschritt dar.
Im Sinne des Verbraucherschutzes wird die Qualität von Pflegeleistungen für jeden Pflegebedürftigen und auch für seine Angehörigen jetzt vergleichbar und beurteilbar. Das neue Prüfschema hat sich bisher als ein sinnvolles Instrument zur Abbildung der Pflegequalität erwiesen. In den Prüfergebnissen spiegelt sich das gesamte Spektrum der Noten wider, wie sich im Bereich Nordrhein-Westfalen und auch bundesweit bisher zeigte.
Die meisten der bislang von uns geprüften Einrichtungen haben zufrieden stellende Ergebnisse erzielt mit den Prüfnoten sehr gut bis befriedigend, aber es gibt auch die Noten ausreichend und mangelhaft.
Eine von Kritikern in Diskussionen aufgezeigte starke Diskrepanz zwischen einem guten Transparenzergebnis einerseits und einer in Wirklichkeit schlechten Pflegequalität andererseits, konnten wir bei den bislang mehr als 320 durchgeführten Prüfungen im Bereich Nordrhein nicht bestätigen. Schlechte Qualität spiegelt sich nach unseren Ergebnissen auch in schlechten Noten wider. Die vorliegenden Ergebnisse werden allerdings sorgfältig beobachtet. Sollten Korrekturen erforderlich sein, so werden wir diese veranlassen und einleiten.

Die Gesamtnote zu Pflegeleistungen ergibt sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen, die bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der stationären Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ermittelt werden. Das neue Notensystem basiert auf der Pflegereform aus dem vergangenen Jahr, die nach und nach umgesetzt wird.
Die Bewertung umfasst folgende Teilbereiche, über die sich jeder Interessierte gezielt informieren kann: 

  • Pflege und medizinische Versorgung
  • Umgang mit demenzkranken Bewohnern 
  • soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
  • Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene 
  • Ergebnisse der Bewohnerbefragung

Den Schwerpunkt der Bewertung einer Einrichtung bildet der Bereich „Pflege und medizinische Versorgung“: Aus diesem Bereich werden 35 Qualitätskriterien abgebildet. Darüber hinaus wird die Zufriedenheit der Bewohner in der Einrichtung separat in einer eigenen Note mit weiteren18 Einzelkriterien dargestellt.


Pressekontakt:
Dr. med. Angelika Fiedler
Referentin für Information und Kommunikation des MDK Nordrhein
Bismarckstr. 43
40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 1382-196
Fax: (0211) 1382 88 - 1196
E-Mail: afiedler@mdk-nordrhein.de

weiterführende Links    

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