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Jeder dritte Pflegebedürftige hat Anspruch auf Zusatzleistungen für Demenzkranke

Düsseldorf, 21. November 2008

Die bundesweite Auswertung aller 315.000 Anträge auf Pflegeleistungen, die die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im dritten Quartal begutachtet haben, ergab, dass allein aufgrund der Begutachtung durch die MDK rund 100.000 Menschen die verbesserten Zusatzleistungen erhalten, die mit der Pflegereform zum 1. Juli in Kraft getreten sind.

Im Einzugsbereich des MDK Nordrhein konnten bis zum 30.09.2008 über 9000 Menschen davon profitieren.

Aufgrund des neuen Gesetzes können Pflegebedürftige verbesserte zusätzliche Leistungen erhalten, sofern ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ vorliegt. Anspruch auf diese Leistung haben ambulant gepflegte Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II und III, aber auch Personen mit einem Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I. Der MDK empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von 100 Euro pro Monat oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro monatlich bekommen Darüber hinaus erhalten diese Leistungen auch Pflegebedürftige, die bereits vor dem 1. Juli den zusätzlichen Betreuungsbetrag von 460 Euro jährlich in Anspruch genommen haben, und jene, denen die Pflegekasse die Leistung aufgrund einer Übergangsregelung gewährt.

Nach den Auswertungen der Medizinischen Dienste steigt der Anteil von dementiell erkrankten oder gerontopsychiatrisch eingeschränkten Menschen, die die Voraussetzungen für die Zusatzleistungen erfüllen, mit der Pflegestufe. So hat ca. ein Viertel der erheblich Pflegebedürftigen (Pflegestufe I), die zuhause gepflegt werden und deshalb ambulante Leistungen gewählt haben, Anspruch auf die neuen Zusatzleistungen, in der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) ist es ca. ein Drittel. Von den Schwerstpflegebedürftigen der Pflegestufe III hat nahezu jeder zweite zusätzlich zu seinem Pflegebedarf in der Grundpflege einen allgemeinen Betreuungsbedarf aufgrund einer dementiellen Erkrankung.

Zusatzleistungen auch ohne Pflegestufe
Erstmals kommen die zusätzlichen Leistungen auch Personen zu Gute, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Die MDK-Statistik belegt, dass bundesweit ca.13 Prozent dieser Hilfebedürftigen Anspruch auf diese Zusatzleistungen haben.

Insgesamt können bundesweit 60 Prozent der Betroffenen im ambulanten Bereich, bei denen ein „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ festgestellt wurde, den monatlichen Grundbetrag von 100 Euro erhalten. Im Bereich des MDK Nordrhein sind es 47% der Betroffenen.

Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro haben bundesweit 40 Prozent, in Nordrhein sogar 53 Prozent.
Dabei gilt: Je höher die Pflegestufe, desto größer auch der Anteil der Menschen, die Anspruch auf den erhöhten Betreuungsbetrag haben.

Mit den neuen Leistungen im ambulanten Bereich sollen insbesondere die Pflegenden entlastet werden; die Pflegebedürftigen selbst sollen von aktivierenden und qualitätsgesicherten Beratungsangeboten profitieren. Die Leistungen werden deshalb nicht als Geldleistungen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungsangebote nutzen und mit der Pflegekasse abrechnen oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Nahezu jeder zweite Pflegeheim-Bewohner hat einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf
Auch die Bewohner von stationären Einrichtungen, die an einer dementiellen Erkrankung oder gerontopsychiatrischen Einschränkungen leiden, erhalten künftig verbesserte Leistungen: Für je 25 Demenzkranke kann es künftig eine zusätzliche Assistenzkraft geben. Nach den Auswertungen der MDK haben etwa die Hälfte (46 Prozent) der pflegebedürftigen Heimbewohner einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf und damit Anspruch auf die Betreuungsassistenz.

Mehr Begutachtungen durchgeführt
Insgesamt zeigt sich nach Auswertung der ersten drei Quartale dieses Jahres, dass die MDK vor dem Hintergrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes ihre Begutachtungstätigkeit intensiviert haben und durchschnittlich elf Prozent mehr Begutachtungen als in den Vergleichsquartalen des Vorjahres durchgeführt haben.


Pressekontakt
Dr. med. Angelika Fiedler
Referentin für Information und Kommunikation
MDK Nordrhein
Bismarckstraße 43
40210 Düsseldorf
Tel: 0211/ 1382-196
E-Mail: afiedler@mdk-nordrhein.de


 
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