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Düsseldorf, 10. September 2008
MDK Nordrhein begrüßt das neue Wohn- und Teilhabegesetz NRW
Der MDK Nordrhein sieht im neuen „Wohn- und Teilhabegesetz“ des Landes NRW einen deutlichen Schritt nach vorn zur Vereinheitlichung der Prüfkataloge der Heimaufsichten und zur besseren Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse von MDK und Heimaufsicht.
Das neue Wohn- und Teilhabegesetz NRW soll die Zusammenarbeit und Information zwischen betroffenen
Prüfinstanzen weiter verbessern und verpflichtet die Landesverbände der Pflegekassen, die Medizinischen Dienste und die zuständigen Träger der Sozialhilfe zu einer engeren Zusammenarbeit und zu einem gegenseitigen Informationsaustausch.
Die teilweise sehr unterschiedlichen Prüfverfahren der Heimaufsichten in NRW werden jetzt vereinheitlicht, so dass künftig eine Basis für eine einheitliche Bewertung geschaffen wird.
So kann eine stärkere Akzeptanz der Prüfergebnisse und eine Vergleichbarkeit mit den Prüfergebnissen des MDK erreicht werden.
Die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit ist hier ein wichtiger Schritt: Der MDK Nordrhein möchte sich hier als wichtiger Partner des Pflegesektors neben allen anderen betroffenen Institutionen einbringen.
Das neue Heimgesetz bedarf aus unserer Sicht noch einiger Korrekturen und Nachbesserungen , wenn es als „Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts“ erfolgreich sein soll. Unsere Bedenken und Vorschläge werden eingebracht in die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags.
Allgemeines zur Rolle und Aufgabe des MDK für den Pflegesektor:
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfüllt seinen Begutachtungsauftrag als unabhängige Instanz frei von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen. Hier übernimmt er eine soziale Verantwortung gegenüber der Solidargemeinschaft der Versicherten und auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen Versicherten zur Wahrung ihrer Rechte und Bedürfnisse.
Er trägt maßgeblich zur Transparenz der Qualität von Pflegeleistungen im ambulanten und stationären Bereich bei und nimmt hier - ähnlich wie auch bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit - eine Fürsorgepflicht im Interesse der Versichertengemeinschaft wahr.
Der MDK Nordrhein sieht sich in einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und richtet sich an gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklungen des Gesundheitswesens aus.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
| Fachberatung: | Pressekontakt: |
| Dr. med. Friedrich Schwegler |
Dr. med. Angelika Fiedler |
| Leiter des Med. Fachbereichs Pflegeversicherung |
Referentin für Information und Kommunikation |
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