MDK Nordrhein
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Das Kompetenz Centrum Onkologie (KCO) ist beim MDK Nordrhein beheimatet und ein unabhängiger bundesweit tätiger Gutachterdienst.

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Was passiert mit meinen Daten?


Wozu benötigt der MDK Nordrhein Daten? Woher kommen die Daten und was macht der MDK mit den Daten? Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Jede Versicherte/jeder Versicherte hat einen Anspruch darauf, dass ihre/seine Daten vom MDK Nordrhein mit höchster Diskretion behandelt werden. Daher sind die Ärztinnen und Ärzte des MDK Nordrhein - aber auch alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -verpflichtet, Stillschweigen über personenbezogene Daten zu bewahren. 
 

Im Folgenden möchten wir Antwort auf die folgenden Fragen geben:

• Wozu benötigt der MDK Nordrhein Daten?
• Welche Daten benötigt der MDK Nordrhein?
• Woher kommen die Daten?
• Was macht der MDK Nordrhein mit den Daten?
• Wer erhält die Daten vom MDK Nordrhein?
• Wie lange werden Daten gespeichert?


 
Wozu benötigt der MDK Nordrhein Daten?

Der MDK Nordrhein wird von den Kranken- und Pflegekassen mit der Klärung medizinischer oder pflegerischer Fragen gemäß Sozialgesetzbuch beauftragt. Um qualifiziert antworten zu können, ist es für die MDK-Gutachterinnen/-Gutachter erforderlich, sich zum Beispiel ein Bild über die Erkrankung und die bisherige oder beabsichtigte Behandlung bei der Hausärztin/beim Hausarzt zu machen. Gesetzliche Bestimmungen erlauben es dem MDK Nordrhein, die notwendigen Daten der Versicherten über Krankheiten, Behinderungen, Behandlungen und Pflegebedarf einzuholen und für die gutachterliche Arbeit zu nutzen.

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Welche Daten benötigt der MDK Nordrhein?

Röntgenbilder, Arztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung, Verordnungen für Medikamente und Hilfsmittel oder die Pflegedokumentation sind Beispiele für die Unterlagen, die unseren Gutachterinnen und Gutachtern hilfreich sind. 


Woher kommen die Daten?

Folgende Akteure im Gesundheitswesen liefern dem MDK Nordrhein die erforderlichen Angaben:
• Kranken- und Pflegekassen
• behandelnde Ärztinnen/Ärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegedienste etc.
• andere Sozialleistungsträger, zum Beispiel: Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft
Im Rahmen der Pflegebegutachtung liefern die Versicherten, pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonen die Informationen oft selbst.


Was macht der MDK Nordrhein mit den Daten?

Die Fragen der Kranken- oder Pflegekasse beantworten die MDK-Gutachterin/der MDK-Gutachter in Form einer Stellungnahme. Die vorliegenden Daten werden darin einbezogen.


Wer erhält die Daten vom MDK Nordrhein?

Die Kranken- oder Pflegekassen erhalten das Ergebnis der MDK-Stellungnahme, die erforderlichen Befundangaben und ggf. Hinweise für die Behandlung bzw. Pflege. Auch Leistungserbringer wie Hausärztinnen/Hausärzte oder Krankenhäuser werden informiert. Ein Beispiel: Hat die Hausärztin/der Hausarzt eine Versicherte/einen Versicherte „krankgeschrieben“ und der MDK Nordrhein dazu ein Gutachten erstellt, wird in der Regel auch die Hausärztin/der Hausarzt über die Antwort des MDK Nordrhein schriftlich in Kenntnis gesetzt. Der Arbeitgeber erhält das Gutachten nicht.

Anders verhält es sich bei Leistungen aus der Pflegeversicherung: Nach dem Pflege-Versicherungsgesetz ist nicht vorgesehen, dass die Hausärztin bzw. der Hausarzt der Antragstellerin/des Antragsstellers automatisch über die MDK-Begutachtung informiert wird.

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Auf Anforderung übermittelt der MDK Nordrhein seine Stellungnahme an andere Sozialleistungsträger.
Ein Bespiel: Hat die/der Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beantragt, kann die MDK-Stellungnahme zur Arbeitsunfähigkeit für die Deutsche Rentenversicherung sehr hilfreich sein und eine Doppeluntersuchung vermeiden. In diesem Fall ist die Deutsche Rentenversicherung berechtigt, das MDK-Gutachten anzufordern.

Sonstige Auskünfte des MDK Nordrhein sind nur mit schriftlicher Einwilligung der/des Versicherten möglich.


Wie lange werden Daten gespeichert?

Der MDK Nordrhein archiviert die Daten für maximal fünf Jahre.

Weitergehende Fragen zum Umgang und Schutz der Daten beantwortet Ihnen auf schriftliche Anfrage gerne unser Datenschutzbeauftragter.

Postanschrift:
 
MDK Nordrhein
Herrn
Hartmut Kirch
Bismarckstr. 43
40210 Düsseldorf

E-Mail: hkirch@mdk-nordrhein.de

 

 


 
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